Übersetzung der Gesuche aus dem Kanton Freiburg
Deutschsprachige Gesuchsteller aus dem Kanton Freiburg sind den französischsprachigen Gesuchstellern der Romandie gleichgestellt. Die Gesuche müssen jedoch auf Französisch eingereicht werden, und das Drehbuch muss auf Französisch übersetzt werden.
Deutschsprachigen Gesuchsteller, die ihren Sitz im Kanton Freiburg haben, können einen Betrag für die Übersetzung ihres Dossiers bis maximal CHF 6'000.– bei Gesuchen für die Herstellungsförderung und CHF 3'000.- bei Gesuchen für die Drehbuch- und Entwicklungsförderung beantragen.
Vorgehen
Bevor beim Kanton Freiburg ein Beitrag für die Übersetzung beantragt werden kann, muss Cinéforom erst die formelle Förderfähigkeit bestätigen (Kriterien und Eingabetermine auf der Website von Cinéforom Aide sélective). Das Dossier, das aus mindestens einem künstlerischen und einem technischen Beschrieb, einem Budget sowie einem Finanzierungsplan besteht, kann dazu jederzeit in Deutsch bei Cinéforom mit dem Vermerk „Anfrage für die Unterstützung für eine Übersetzung“ per Mail eingereicht werden (z. H. info@cineforom.ch).
Sobald eine Bestätigung betreffend der Förderfähigkeit seitens Cinéforom vorliegt, kann das Dossier zusammen mit dem Unterstützungsantrag für die Übersetzung beim Amt für Kultur KA, Rue Frédéric-Chaillet 11, 1700 Freiburg ( http://www.fr.ch/secu/de/pub/index.cfm ), eingereicht werden. Der Gesuchsteller legt seinem Dossier die Bestätigung von Cinéforom bei.
14.8.2014