Übersetzung der Gesuche aus dem Oberwallis
Gesuchssteller aus den deutschsprachigen Bezirken des Wallis und von Freiburg sind den französischsprachigen Gesuchstellern der Romandie gleichgestellt. Die Gesuche müssen jedoch auf Französisch eingereicht werden, und das Drehbuch muss auf Französisch übersetzt werden.
Da die Gesuche resp. die Drehbücher auf Französisch eingereicht werden müssen, können die deutschsprachigen Gesuchsteller, die entweder im Wallis wohnen, Walliser sind oder mit dem Kanton Wallis regelmässig kulturelle Beziehungen unterhalten, einen Betrag für die Übersetzung ihres Dossiers bis maximal CHF 6'000.– bei Gesuchen für die Herstellungsförderung und CHF 3'000.- bei Gesuchen für die Drehbuch- und Entwicklungsförderung erhalten.
Vorgehen
Bevor beim Staat Wallis ein Beitrag für die Übersetzung beantragt werden kann, muss Cinéforom erst die formelle Förderfähigkeit bestätigen (Kriterien und Eingabetermine auf der Website von Cinéforom Aide sélective). Das Dossier, das aus mindestens einem künstlerischen und technischen Beschrieb, einem Budget sowie einem Finanzierungsplan besteht, kann dazu jederzeit in Deutsch bei Cinéforom mit dem Vermerk „Anfrage für die Unterstützung für eine Übersetzung“ per Mail eingereicht werden (z. H. info@cineforom.ch).
Sobald eine Bestätigung betreffend der Förderfähigkeit seitens Cinéforom vorliegt, kann das gesamte Dossier zusammen mit dem Unterstützungsantrag für die Übersetzung auf Französisch bei der Kulturförderung des Kanton Wallis, Postfach 182, 1951 Sitten hinterlegt werden. Der Gesuchsteller legt seinem Dossier die Bestätigung von Cinéforom bei. Die Kulturförderung fällt ihren Entscheid innerhalb von 2 Wochen. Die Überweisung des Betrags erfolgt dann spätestens 30 Tage nach Erhalt des übersetzten Dossiers.
https://www.vs.ch/de/web/culture
4.3.2013